Oberster Gerichtshof „rettet“ öffentliche Kassen und behält Rentenkürzung für Versicherte bei

Das Bundesgericht (STF) hat mit Mehrheit die Anwendung des Sozialversicherungsfaktors bei der Berechnung der anteiligen Altersrenten bestätigt, die das INSS den Versicherten gewährt, die unter die Übergangsregelung der Sozialversicherungsreform von 1998 fallen.
Die Entscheidung, die in der virtuellen Plenarsitzung des Gerichts getroffen wurde, soll am Montag (18.) abgeschlossen werden und soll nach Schätzungen der Generalstaatsanwaltschaft (AGU) fiskalische Auswirkungen in Höhe von 131,3 Milliarden R$ durch die Überprüfung der zwischen 2016 und 2025 gewährten Leistungen vermeiden.
Der Fall, der zum Prozess führte, betraf eine Versicherte aus Rio Grande do Sul, die 2003 in Rente ging. Sie reichte Klage ein und behauptete, die Leistungsberechnung des INSS auf Grundlage des Sozialversicherungsfaktors sei fehlerhaft, obwohl diese innerhalb der Übergangsregelung des Verfassungszusatzes Nr. 20 liege. Das Gericht der Vorinstanz entschied zugunsten der Rentnerin, doch das INSS hob die Entscheidung vor dem Bundeslandgericht der 4. Region (TRF-4) auf. Der Fall gelangte mit allgemeiner Wirkung vor den Obersten Bundesgerichtshof, d. h., das Urteil des Gerichts gilt für alle ähnlichen Fälle im Land.
Der durch das Gesetz Nr. 9.876/1999 eingeführte Sozialversicherungsfaktor berücksichtigt das Alter, die Beitragsdauer und die Lebenserwartung des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Rentenbeantragung und reduziert in der Regel den endgültigen Leistungsbetrag. Der Berichterstatter des Obersten Gerichtshofs, Gilmar Mendes, stimmte zugunsten der Regierung und argumentierte, die Regelung sei verfassungsmäßig und für die Gewährleistung des finanziellen Gleichgewichts der Sozialversicherung, wie in der Verfassung vorgesehen, unerlässlich. Alexandre de Moraes, Flávio Dino, Cristiano Zanin, André Mendonça und Luiz Fux stimmten ebenfalls für das Urteil.
Experten für Sozialversicherungsrecht kritisieren die Entscheidung und warnen, dass der Oberste Bundesgerichtshof (STF) fiskalische Auswirkungen gegenüber sozialen Rechten und Rentenleistungen priorisiert habe. Analysten hatten bereits festgestellt, dass die Regelung den Versicherten schadet, da sie ein Mindestalter für den Übergang vorschreibt und den Faktor anwendet, wodurch die Berechnung noch ungünstiger wird. Nach Abschluss des Verfahrens sind noch Rechtsmittel, beispielsweise Anträge auf Klarstellung, möglich. Experten zufolge ist es jedoch unwahrscheinlich, dass das Urteil rückgängig gemacht wird.
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